Sehr geehrte Eltern,
mit der Aufnahme des Unterrichts ab 18. Mai 2020 muss jedes Kind bei Betreten des Schulgebäudes TÄGLICH eine unterschriebene Bestätigung der Eltern dafür vorlegen, dass das Kind und alle Mitglieder des eigenen Hausstandes keinerlei Krankheitssymptome bezüglich COVID-19 aufweisen.
Kindern ohne schriftliche Bestätigung des Gesundheitszustandes kann der Zutritt verwehrt werden (ab dem 21.05.2020). Sollte Ihr Kind der Virusinfektion COVID-19 ähnliche Symptome aufweisen (z.B. Heuschnupfen), dann haben Sie die Unbedenklichkeit mit einem ärztlichen Attest nachzuweisen.
Das entsprechende Formblatt „Nachweis des Gesundheitszustandes …“ finden Sie hier zum Download:
Mai 2020 | 20200514-Gesundheitsbestaetigung_Schulen_Mai |
Juni 2020 | 20200514-Gesundheitsbestaetigung_Schulen_Juni |
Juli 2020 | 20200627-Gesundheitsbestaetigung_Schulen_Juli |