Sehr geehrte Eltern,
wie bereits aus der Presse bekannt, findet ab 12. April 2021 auch an unserer Grundschule die Selbsttestung auf SARS-CoV-2 statt. Daher ist der Zutritt für Personen ohne negatives Testergebnis untersagt. Die Testung darf dabei nicht länger als 3 Tage zurückliegen. Bitte halten Sie bei Zutrittswunsch einen entsprechenden Nachweis bereit.
Genauere Informationen erhalten Sie als Elterninformation über LernSax.
NEU: VOM TESTNACHWEIS SIND GRUNDSCHÜLER NICHT MEHR BEFREIT. Eine entsprechende Selbsttestung wird im Klassenverband vorgenommen werden. Alternativ kann auch ein entsprechender Nachweis (z.B. von einem Testzentrum, Arzt, etc.) vorgelegt werden, der eine aktuelle „Infektionsfreiheit“ bestätigt, damit Ihr Kind am Präsenzunterricht teilnehmen kann.
Zur Selbsttestung von Schüler*innen kann bitte im Vorfeld das Video zusammen mit Ihrem Kind angesehen werden: https://www.coronavirus.sachsen.de/eltern-lehrkraefte-erzieher-schueler-4144.html
Aus aktuellem Anlass wollen wir Sie darüber in Kenntnis setzen, dass eine kostenfreie Selbsttestung nur in der Schule stattfinden kann. Eine Ausgabe unserer Tests zur häuslichen Testung ist bis auf Weiteres leider nicht statthaft. Zu begründen ist dies mit §5a Absatz 4 Satz 1 SächsCoronaSchVO sowie §5a Absatz 4 Satz 2 SächsCoronaSchVO und der dazugehörigen „Dienstanweisung zur selbstständigen Durchführung von COVID-19-Schnelltests an sächsischen Schulen“ vom 8. April 2021.
Gleichzeitig wird Ihnen als Eltern zugesichert, dass Lehrkräfte den Test bei Schüler*innen nicht durchführen und auch keine Hilfestellung an der Person leisten dürfen – die Schnelltestung führt Ihr Kind ganz allein an sich selbst durch.
Mit freundlichen Grüßen
Schulleitung
Die entsprechenden Dokumente zur Information und Einwilligungerklärung über die Erhebung personenbezogener Daten zur Durchführung eines Corona-Schnelltests bzw. die qualifizierte Selbstauskunft finden Sie hier durch Klicken der Links bzw. in Ihrem Lernsax-Postfach.