Testpflicht ab 12.04.2021 (Update 13.04.2021)
Sehr geehrte Eltern, wie bereits aus der Presse bekannt, findet ab 12. April 2021 auch an unserer Grundschule die Selbsttestung auf SARS-CoV-2 statt. Daher ist der Zutritt für Personen ohne negatives Testergebnis untersagt. Die Testung darf dabei nicht länger als 3 Tage zurückliegen. Bitte halten Sie bei Zutrittswunsch einen entsprechenden Nachweis bereit. Genauere Informationen erhalten…