Liebe Eltern,
für die in diesem Schuljahr noch stattfindenden Elternabende bzw. Elterngespräche beachten Sie bitte die jeweils geltenden Zugangsbedingungen (3G-Regel).
Aktuell:
– allgemeingültige Hygieneregeln (Handreinigung, Abstand usw.)
– medizinischer Mund-Nasen-Schutz ist im Schulgebäude verpflichtend zu tragen. Vor dem Schulgebäude und auf dem Schulgelände ist eine FFP2-Maske zu tragen (entfällt bei entsprechendem Attest bzw. im gegenseit. Einvernehmen)
– Testpflicht besteht für das Betreten des Schulgeländes bzw. Schulgebäudes und der Testnachweis darf bei Vorlage nicht älter als 24h sein (PCR 48h) (Ausnahmen: keine Testpflicht für Begleitpersonen zum Bringen und Abholen bei Betreten des Geländes/Gebäudes, jedoch Mund-Nasen-Schutz-Pflicht, AUCH keine Testung bei Sitzungen der Schulkonfernz und Gremien der Eltern- und Schülermitwirkung)
– Ausnahme von der Testpflicht: siehe aktuelle Corona-Schutzverordnung / Schul-Kita-Verordnung
– Aufenthaltsregelung: Zeitpunkt des Aufenthaltes und Kontaktdaten sind ab einer Aufenthaltsdauer von mehr als 10 Minuten zu dokumentieren (Der Nachweis wird nach den gesetzlichen Fristen umgehend vernichtet.)